Blick von unten in alte Baumkronen mit Totholz vor blauem Himmel
Ratgeber · Baumschnitt & Naturschutz

Baumschnitt: Wann ist er erlaubt?

Was das Bundesnaturschutzgesetz zwischen März und September erlaubt, was im Garten gilt und wann du eine Genehmigung brauchst – erklärt vom zertifizierten Baumpfleger aus Tettnang.

Die kurze Antwort

Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr erlaubt. Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zurückschneiden, auf den Stock setzen oder entfernen darfst du dagegen nur vom 1. Oktober bis Ende Februar – vom 1. März bis 30. September ist das nach § 39 Absatz 5 Bundesnaturschutzgesetz verboten.

Unabhängig von der Jahreszeit gilt: Nester, Bruthöhlen und Fledermausquartiere dürfen nie zerstört werden. Und viele Gemeinden schützen größere Bäume zusätzlich mit einer Baumschutzsatzung.

Stand: Oktober 2026, Bundesnaturschutzgesetz in der Fassung vom 30.09.2026. Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung.

Was ist vom 1. März bis 30. September verboten?

In dieser Zeit brüten die meisten Vögel. Deshalb verbietet das Bundesnaturschutzgesetz, folgende Gehölze abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen:

  • Hecken, lebende Zäune und Gebüsche
  • andere Gehölze, zum Beispiel Feldgehölze und Sträucher
  • Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen

Erlaubt bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte, die nur den Zuwachs entfernen oder den Baum gesund erhalten. Die Bundesländer dürfen den Zeitraum per Verordnung erweitern oder aus klimatischen Gründen um bis zu zwei Wochen verschieben.

Gilt das auch für Bäume im Garten?

Bäume auf gärtnerisch genutzten Grundflächen – etwa im Hausgarten – nimmt das Gesetz vom zeitlichen Verbot aus. Für Hecken und Sträucher im Garten gilt diese Ausnahme nicht: Sie darfst du im Sommer nur schonend in Form schneiden.

Wo genau die Grenze zur „gärtnerisch genutzten“ Fläche verläuft, ist nicht immer eindeutig. Im Zweifel fragst du bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt nach – oder du fragst mich, bevor die Säge läuft.

Drohnenaufnahme: Baumpfleger arbeitet in einer hohen Esche direkt neben Wohnhäusern in Tettnang

Das ganze Jahr: Nester und Höhlen sind tabu

Unabhängig vom Kalender verbietet § 44 Bundesnaturschutzgesetz, Fortpflanzungs- und Ruhestätten besonders geschützter Arten zu beschädigen oder zu zerstören – etwa Vogelnester, Bruthöhlen oder Fledermausquartiere. Das gilt auch im Garten und auch im Winter.

Bevor ich schneide oder fälle, suche ich den Baum deshalb nach Nestern, Höhlen und Spalten ab. Ist ein Quartier besetzt, warten wir oder stimmen das Vorgehen mit der Naturschutzbehörde ab.

Baumschutzsatzung und Bebauungsplan

Viele Städte und Gemeinden schützen Bäume ab einem bestimmten Stammumfang mit einer Baumschutzsatzung. Auch ein Bebauungsplan kann festlegen, dass Bäume erhalten bleiben müssen. Dann brauchst du für eine Fällung eine Genehmigung – egal in welchem Monat.

Ob in deiner Gemeinde eine solche Satzung gilt, erfährst du bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung.

Mehr zur Genehmigung einer Baumfällung

Ausnahmen: wenn Gefahr droht

Das zeitliche Verbot gilt nicht für behördlich angeordnete Maßnahmen. Ausgenommen sind auch Arbeiten im öffentlichen Interesse, die der Verkehrssicherheit dienen und sich nicht auf eine andere Zeit verschieben lassen – etwa ein angebrochener Ast über einem Gehweg nach einem Sturm.

Der Artenschutz gilt trotzdem. Und die Gefahr sollte nachvollziehbar dokumentiert sein – eine Baumkontrolle schafft hier Klarheit.

Zur Baumkontrolle

Erlaubt ist nicht gleich ideal: der beste Zeitpunkt

Ob ein Schnitt erlaubt ist, sagt noch nichts darüber, ob er dem Baum guttut. Entscheidend ist, nicht zu viel auf einmal wegzunehmen: Große Schnittwunden und Kappungen schwächen den Baum auf Dauer.

Bei Obstbäumen hängt der Zeitpunkt vom Ziel ab: Der Winterschnitt regt das Wachstum an, der Sommerschnitt bremst es.

Wann du Obstbäume schneiden solltest

Häufige Fragen zum Baumschnitt

Darf ich im Sommer einen Baum im Garten schneiden?

Schonende Form- und Pflegeschnitte ja. Ob auch ein starker Rückschnitt oder eine Fällung erlaubt ist, hängt davon ab, ob der Baum auf einer gärtnerisch genutzten Fläche steht, ob eine Baumschutzsatzung gilt und ob Vögel oder Fledermäuse darin brüten oder wohnen.

Darf ich im Sommer eine Hecke schneiden?

Ja, aber nur schonend: Den jährlichen Zuwachs in Form schneiden ist erlaubt. Stark zurückschneiden, auf den Stock setzen oder roden darfst du erst ab dem 1. Oktober. Schau vorher immer nach Nestern.

Was ist ein schonender Form- und Pflegeschnitt?

Ein Schnitt, der nur den Zuwachs entfernt oder den Baum gesund erhält – zum Beispiel Totholz entfernen oder eine Hecke in Form bringen. Wird ein Gehölz deutlich verkleinert oder stark ausgelichtet, ist das kein schonender Schnitt mehr.

Was passiert, wenn ich mich nicht an die Schonzeit halte?

Das ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 69 Bundesnaturschutzgesetz und kann mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Werden dabei Nester oder Quartiere geschützter Arten zerstört, kann es noch teurer werden.

Entsorgst du den Baumschnitt?

Ja, auf Wunsch nehme ich Äste, Zweige und Holz mit und entsorge alles. Die Entsorgung steht vorher im Angebot – du musst nichts zum Wertstoffhof fahren.

Kannst du prüfen, ob ich schneiden darf?

Ja. Schick mir Fotos vom Baum oder der Hecke und sag mir, wo das Grundstück liegt. Ich sage dir, was jetzt möglich ist und was der Baum braucht.

Unsicher, ob du jetzt schneiden darfst?

Schick mir ein Foto deines Baums oder deiner Hecke. Ich sage dir, was erlaubt ist und was sinnvoll ist – und mache dir auf Wunsch gleich ein Angebot.