
Landschaftspflege im Bodenseekreis – mit Naturschutz-Wissen
Hecken, Feldgehölze, Waldränder und Streuobstwiesen: Ich pflege Landschaft so, dass Tiere und Pflanzen davon profitieren.
Landschaftspflege und Forstarbeiten aus einer Hand
Stellpower übernimmt Gehölz- und Landschaftspflege, Forstarbeiten sowie Natur- und Artenschutzmaßnahmen im Bodenseekreis und im Landkreis Ravensburg. Inhaber Michael Stellbauer verbindet die Praxis als European Tree Worker mit einem Studium der Umweltbildung (B.A.).
Ich arbeite für Gemeinden, Forstbetriebe, Verbände, Landwirte, Privatwaldbesitzer und private Grundstückseigentümer.
Arbeiten, wo andere nicht hinkommen
Hohe Bäume am Waldrand, an Hängen oder über Wegen erreiche ich per Seilklettertechnik – ohne Forstmaschinen im Bestand und ohne Bodenschäden.

Leistungen für Forst, Landschaft und Naturschutz
Gehölz- und Heckenpflege
Hecken und Feldgehölze abschnittsweise auf den Stock setzen – damit sie dicht und artenreich bleiben.
Forstarbeiten
Holzernte und Fällung, Zufällen für Erntemaschinen, Aufarbeitung von Sturmholz sowie Kultur- und Jungbestandspflege – für Forstbetriebe, Gemeinden und Privatwaldbesitzer.
Natur- und Artenschutz
Biotopbäume erhalten, Totholz gezielt belassen, Brut- und Quartierzeiten einplanen.
Artenschutz-Gutachten
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag für Gehölze, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Habitat-Potenzialanalyse für Baum- und Gehölzbestände.
Baumpflanzungen
Standortgerechte Bäume pflanzen, sichern und in den ersten Jahren pflegen.
Streuobstwiesen
Hochstämme pflegen und nachpflanzen – Lebensraum und regionale Sorten erhalten.
Artenschutz denke ich bei jedem Auftrag mit
Ein alter Baum ist Wohnraum – für Spechte, Fledermäuse, Käfer und Pilze. Bevor ich schneide oder fälle, prüfe ich den Baum auf Höhlen, Nester und Quartiere.
Wo es möglich ist, bleibt Totholz als Lebensraum erhalten. So hältst du die gesetzlichen Vorgaben ein und tust der Natur etwas Gutes.

Häufige Fragen zu Landschaftspflege und Naturschutz
Wann darf man Hecken stark zurückschneiden?
Starke Rückschnitte und das Auf-den-Stock-Setzen sind vom 1. Oktober bis Ende Februar erlaubt. Vom 1. März bis 30. September sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz nur schonende Form- und Pflegeschnitte zulässig.
Arbeitest du auch für Gemeinden und Verbände?
Ja. Ich übernehme Pflegemaßnahmen für Gemeinden, Naturschutzverbände und Landwirte – auch als Subunternehmer.
Pflanzt du auch neue Bäume?
Ja. Ich berate dich zur passenden Baumart für den Standort, pflanze fachgerecht und übernehme auf Wunsch die Pflege in den ersten Jahren.
Erstellst du auch Artenschutz-Gutachten für Baumfällungen?
Ja. Für Bauvorhaben und Fällungen erstelle ich artenschutzrechtliche Fachbeiträge für Gehölze, eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) oder eine Habitat-Potenzialanalyse.
Projekt in Forst oder Landschaft?
Beschreib mir kurz Fläche, Ort und Ziel. Ich melde mich und wir besprechen das Vorgehen vor Ort.
